Häufige Fragen
Hier die Antworten
Berufsbilder
Ich: Psychologin = Studium der Psychologie (+ Zusatzausbildung für Behandlung von Personen mit Belastungen)
Psychiater/in = Studium der Medizin (+ Zusatzausbildung Psychiatrie)
Psychotherapeut/in = Ausbildung in 2 Teilen, teilweise an einer Uni, teilweise bei einem Verein, verschiedene Schwerpunkte
Bezahlung
Die Kosten der Einheit sind direkt in der Praxis zu bezahlen.
Zahlungsmöglichkeiten: bar, Bankomatkarte, Kreditkarte
Eine Zahlungsbestätigung, die Sie bei der Sozialversicherung einreichen können, wird Ihnen gleich mitgegeben.
Kostenzuschüsse
Psychologische Behandlung – alle Sozialversicherungen, manche Privatversicherungen
Coaching – viele Arbeitgeber/innen, manche Privatversicherungen
Kinder-/Jugend-Psychologie – Sozialversicherung und Jugendamt (Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.)
Psychologische Behandlung ist (gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG) von der Umsatzsteuer befreit.
Psychologische Beratung, Coaching, Supervision sind zuzüglich 20% Umsatzsteuer zu verrechnen.
Vortragstätigkeit ist in Schulen bzw. berufsbildenden Einrichtungen umsatzsteuerfrei verrechenbar (§ 6 Abs1 Zi 11a UstG).
Kostenübernahme (gesamte Kosten)
Psychologische Behandlung für Erwachsene kann voll finanziert über www.psyhelp.at beantragt werden. Die Behandlung erfolgt nach Zuteilung bei eingetragenen Psyhelp-Psychologinnen oder -Psychologen. Eine aktive Sozialversicherung ist Voraussetzung.
Psychologische Behandlung für Kinder bis zum 22. Geburtstag kann voll finanziert (15 Einheiten) über www.gesundausderkrise.at beantragt werden. Die Behandlung erfolgt nach Zuteilung bei eingetragenen GADK-Psychologinnen und -Psychologen.
Psychologisches Gespräch – Ablauf, Inhalte
Alle Themen, die für Klienten/innen wichtig erscheinen – nichts ist richtig oder falsch.
Sie berichten – ich stelle Fragen, suche Beispiele und zeige Möglichkeiten.
Taschentücher gehören zur Standardausstattung und stehen immer bereit!
Für Onlinegespräche steht ein eigener Webex-Raum zur Verfügung.
Termine
Termine werden (so gut wie möglich) nach Ihren Wünschen vereinbart. Am Beginn einer Behandlung ist wöchentlich 1 Termin sinnvoll, um in die Thematik intensiv eintauchen zu können. In den gemeinsamen Gesprächen besprechen und planen wir die Häufigkeit und Frequenz.
Bestätigungen
z.B. für Versicherung, Jugendamt, Gericht/Scheidung §95, Schule, Arbeitgeber
Die Bestätigung wird zur weiteren Verwendung ausschließlich an den Klienten/die Klientin übermittelt.
